Der Kanzleiinhaber hat die Zulassung nach dem Rechtsberatungsgesetz als Rentenberater seit September 1987. Die Rentenberatertätigkeit wurde ab dem 01.11.1987 aufgenommen. Die Tätigkeiten erstrecken sich auf den Sozialrechtsbereich und auf angrenzende bzw. ins Sozialrecht eingreifende Rechtsgebiete, z.B. Arbeitsförderung/SGB III, Fremdrentengesetz, Rentenüberleitungsgesetz, Pflegeversicherung/SGB XI, Krankenversicherung/SGB V, Unfallversicherung/SBG VII, Altersteilzeitgesetz, Schwerbehindertengesetz/SGB IX, Alterssicherung der Landwirte.
Schwerpunkte bei den Tätigkeiten des Rentenbüros sind die Überprüfung, Nachrechnung und anschließende Berichtigung (einschließlich gerichtlicher Durchsetzung des Begehrens bei ablehnenden Bescheiden) von Rentenbescheiden, Renteninformationen, Rentenauskünften, Pflege-, Behinderten und BG-Bescheiden, außerdem die Beratung von Selbständigen / Existenzgründern. Letztendlich kann jeder Rentenbezieher erst dann sicher sein, dass seine Rente stimmt (ggf. erst nach Berichtigung), wenn der Bescheid von unabhängiger und fachkundiger Seite überprüft wurde. Viele Rentenbezieher sind der Meinung, dass eine Bescheidüberprüfung dann nicht mehr lohnt, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Dies stimmt nicht! Zwar kann man in diesem Fall rückwirkend oft nichts mehr verbessern, aber alle zukünftigen Rentenzahlungen können korrigiert werden, wenn es einer Korrektur bedarf. Dies auch dann, wenn die Rente schon jahrelang bezogen wurde.
Das Führen von Verfahren wegen der Gewährung von Erwerbsminderungsrenten (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit) ist ein großer Arbeitsbereich der Kanzlei. Zunächst abgelehnte Erwerbsminderungsrenten können erstritten werden. Auch wenn die Weitergewährung einer Erwerbsminderungsrente (Zeitrente) abgelehnt wurde, muss man dies nicht klaglos hinnehmen. Von Seiten des Rentenbüros wird immer zunächst geprüft, ob ein Verfahren sinnvoll zu führen ist und ob eine Chance besteht. Ist dies nicht der Fall, wird von der Verfahrensführung abgeraten und es wird nur eine geringe Gebühr für die Aktenprüfung fällig.
Das Rentenbüro ist des Weiteren regelmäßig mit den Themen Altersteilzeit, Versorgungskonzepte für Existenzgründer und Selbständige, Hinterbliebenenrenten, FRG-Renten, Pflegeangelegenheiten und Behindertensachen befasst.
Außerdem werden Personalabteilungen zu den Themen Altersteilzeit, Renten der Mitarbeiter und möglich Wege der Mitarbeiter in die Rente beraten.
Darüber hinaus werden regelmäßig unterstützende Tätigkeiten für Rechtsanwälte z.B. bei der rechnerischen Rentenbescheidüberprüfung geleistet. Nimmt ein Rechtsanwalt einen Rentenbescheid, z.B. über die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente unkritisch hin, ist er in der Haftung, wenn sich später herausstellen sollte, dass dieser Bescheid falsch ist.