Rentenberater seit 1987

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Das Rentenbüro Tibor Jockusch

Rentenberatung seit 1987, Rechtsberatung im Sozialrecht

Guten Tag. 

Wir begrüßen Sie auf der Webseite des Rentenbüro´s und wünschen, dass Sie viele interessante Informationen finden. Mehr und speziellere Informationen können Sie bekommen wenn Sie sich mit dem Rentenbüro in Verbindung setzen. Das Rentenbüro arbeitet bundes- und weltweit.

Der Rentenberater ist nach dem Rechtsberatungsgesetz zugelassen, wie die Rechtsanwälte auch. Der Rentenberater arbeitet aber allein im Sozialrechtsbereich und nicht auch in anderen Rechtsgebieten, daraus ergibt sich eine hohe Spezialisierung. Der Inhaber des Rentenbüro´s ist an allen deutschen Sozial- und Landessozialgerichten zugelassen und in bestimmten Sachen auch an den Amts- und Verwaltungsgerichten. 

Die besonderen Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen bei der Beantragung von Renten, besonders Erwerbsminderungsrenten, BU-Renten (z.B. der Versorgungswerke), der Überprüfung, Nachrechnung und anschließenden Berichtigung von Rentenbescheiden, auch bei der ggf. gerichtlichen Durchsetzung abgelehnter Rentenzahlungen, der Beratung von Selbständigen / Existenzgründern und beim Führen von Verfahren wegen der Gewährung von Erwerbsminderungsrenten auch wenn diese zunächst abgelehnt wurden. Es können Renten- und sonstige Antragstellungen im Sozialbereich vorgenommen werden, auch für im Ausland lebende Mandantschaft. Außerdem werden Kontenklärungen durchgeführt. Auf der Seite "Was wir tun - Kanzleiinformationen" sind die Arbeitsbereiche des Rentenbüros näher erklärt.

Das Rentenbüro ist darauf eingerichtet alle Verfahren vollständig per Post, Telefon usw. erledigen zu können. Sollte ein Gerichtstermin notwendig werden, erfolgt eine Anreise, wenn das Gericht nicht gar zu weit weg ist.

Verfahren, die von vornherein zu wenig oder keine Erfolgsaussicht haben, werden vom Rentenbüro nach der Aktenprüfung nicht weiter bearbeitet. Sollte Sie das betreffen, bitte nicht enttäuscht sein, das hat immer mit der Sache zu tun, niemals mit Ihnen selbst. Wir ersparen Ihnen dadurch Verfahrenskosten und wir versuchen immer einen anderen Lösungsweg zu finden.

Im Gespräch und im Schriftverkehr mit der Mandantschaft wird Wert auf allgemeinverständliche Darstellung (kein Rechtsdeutsch) gelegt. Das Büro ist zwar normalerweise jeden Arbeitstag besetzt, aber wir können nicht jeden Tag von früh bis Abends telefonieren. Wir brauchen Zeiten während der wir ohne Unterbrechung, z.B. an einem Rentengutachten, einer Klage- oder Widerspruchsbegründung arbeiten können. Sie können uns telefonisch wie folgt erreichen:

Freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwochs und Donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

Wenn möglich telefonieren wir am Donnerstag abends länger.

Vereinbarte Telefontermine können auch außerhalb dieser Zeiten stattfinden. 

Soll das Rentenbüro für Sie tätig werden, öffnen Sie bitte das „Formularcenter“, drucken sich die Formulare aus und verfahren so, wie dort beschrieben ist. Das Blatt „Erklärungen“ wird vom Rentenbüro nicht benötigt, die anderen Formularblätter bitte im Original (also mit der normalen Post), zusammen mit einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und der Krankenversicherungskarte an das Rentenbüro senden.  Sie können aber auch einfach anrufen. 

Die Überprüfung eines jeden Rentenbescheides ist eine wichtige, aber sehr oft vernachlässigte Angelegenheit. Siehe hierzu das „Merkblatt Rentenbescheidüberprüfung“ in der Rubrik „Merkblätter“. Die Gebühr hierfür ist bezahlbar und fällt normalerweise nur einmal im Leben an, siehe hierzu „Die Gebühren“ und dort bei Punkt 5. Das Rentenbüro rechnet nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung ab. Alle Gebühren, können in Raten gezahlt werden.  Wenn Sie Ihren Rentenbescheid überprüft haben wollen, schicken Sie einfach eine vollständige Kopie des Rentenbescheides mit allen Anlagen, schreiben auf die erste Seite der Kopie Ihre Telefonnummer und den Hinweis „Bitte Rentenbescheidüberprüfung“ und fragen Sie etwa 3 Tage nach dem Absenden hier im Rentenbüro telefonisch nach, ob Ihre Post angekommen ist. Gleichartig gilt das für eine Vorausberechnung (frühestmöglicher Rentenbeginn zu welchen Bedingungen usw.), nur senden Sie dann bitte die vollständige Rentenauskunft (die Renteninformation ist zu wenig), insbesondere wird die Anlage "Versicherungsverlauf" benötigt.  Ein Rentenbescheid kann jederzeit überprüft und auch jederzeit für die Zukunft in Ordnung gebracht werden. Eine rückwirkende Berichtigung geht nur manchmal und wenn, dann nur für 4 Jahre rückwirkend.


Wenn Sie Post an das Rentenbüro abgesandt haben, rufen Sie bitte etwa 3 Tage (bei Auslandswohnsitz 10 Tage) nach dem Absenden im Rentenbüro an und fragen ob die Post angekommen ist. Das gilt auch für e-mails.

Am 01.11.1987 hat das Rentenbüro seine Tätigkeit aufgenommen. Während dieser Zeit hat sich viel Erfahrung im Rentenbüro angesammelt, die oftmals genauso wichtig ist wie das Fachwissen. Nach Meinung vieler unserer Mandanten sind Erfahrung und Fachwissen wichtiger als örtliche Nähe, denn letztendlich ist das Rentenbüro von Ihnen so weit entfernt, wie Ihr Telefon.

Auf dieser Webseite kann nur ein kleiner Teil des Wissens und der Erfahrung dargestellt werden, welche im Rentenbüro vorhanden sind. Wenn Sie also allein schon mit der Webseite zufrieden sind, kann es im Falle einer Beauftragung eigentlich nur noch besser werden. Das Rentenbüro arbeitet eher gründlich als schnell. Beides vereinbart sich selten miteinander. Auch wenn Sie ein Auto mit einem begehrten Markenkennzeichen kaufen wollen, müssen Sie es bestellen und abwarten. Sie können es nicht sofort mitnehmen. Wir erledigen immer so schnell als möglich.

Gerhard Uhlenbruck hat einmal gesagt: Guter Rat ist teuer, aber schlechter Rat kann teuer zu stehen kommen.