Rentenberater seit 1987

Was wir tun - Kanzleiinformationen

Was wir tun - Kanzleiinformationen

Kanzlei-Informationen

Der Kanzleiinhaber hat die Zulassung nach dem Rechtsberatungsgesetz als Rentenberater seit September 1987. Die Rentenberatertätigkeit wurde ab dem 01.11.1987 aufgenommen. Die Tätigkeiten erstrecken sich auf den Sozialrechtsbereich und auf angrenzende bzw. ins Sozialrecht eingreifende Rechtsgebiete, z.B. Fremdrentengesetz, Pflegeversicherung/SGB XI, Krankenversicherung/SGB V, Unfallversicherung/SBG VII, Betriebsrenten, ZVK, VBL usw., Schwerbehindertengesetz/SGB IX.

Schwerpunkte bei den Tätigkeiten des Rentenbüros sind die Durchsetzung abgelehnter Erwerbsminderungsrenten, die Überprüfung, Nachrechnung und anschließende Berichtigung (einschließlich gerichtlicher Durchsetzung des Begehrens bei ablehnenden Bescheiden) von Rentenbescheiden, Renteninformationen, Rentenauskünften, Pflege-, Behinderten und BG-Bescheiden, außerdem die Beratung von Selbständigen / Existenzgründern. Letztendlich kann jeder Rentenbezieher erst dann sicher sein, dass seine Rente stimmt (ggf. erst nach Berichtigung), wenn der Bescheid von unabhängiger und fachkundiger Seite überprüft wurde. Viele Rentenbezieher sind der Meinung, dass eine Bescheidüberprüfung dann nicht mehr lohnt, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Dies stimmt nicht ! Zwar kann man in diesem Fall rückwirkend oft nichts mehr verbessern, aber alle zukünftigen Rentenzahlungen können korrigiert werden, wenn es einer Korrektur bedarf. Dies auch dann, wenn die Rente schon jahrelang bezogen wurde.

Das Führen von Verfahren wegen der Gewährung von Erwerbsminderungsrenten (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit) ist ein großer Arbeitsbereich der Kanzlei. Hier auch wenn es um die Umwelterkrankungen geht (CFS, MCS, Fibromyalgie). Zunächst abgelehnte Erwerbsminderungsrenten können ggf. auch gerichtlich durchgesetzt werden. Auch wenn die Weitergewährung einer Erwerbsminderungsrente (Zeitrente) abgelehnt wurde, muss man dies nicht klaglos hinnehmen. Von Seiten des Rentenbüros wird immer zunächst geprüft, ob ein Verfahren sinnvoll zu führen ist und ob eine Chance besteht. Ist dies nicht der Fall, wird von der Verfahrensführung abgeraten und es wird nur eine geringe Gebühr für die Aktenprüfung fällig.

Das Rentenbüro ist desweiteren regelmäßig mit den Themen frühzeitiger Ruhestand, Hinterbliebenenrenten, FRG-Renten, Pflegeangelegenheiten und Behindertensachen befasst.

Außerdem werden Personalabteilungen zu den Themen Altersteilzeit,  Renten der Mitarbeiter und möglich Wege der Mitarbeiter in die Rente beraten.

Darüberhinaus werden regelmäßig unterstützende Tätigkeiten für Rechtsanwälte z.B. bei der Rentenbescheidüberprüfung geleistet. Nimmt ein Rechtsanwalt einen Rentenbescheid, z.B. über die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente unkritisch hin, ist er in der Haftung, wenn sich später herausstellen sollte, dass dieser Bescheid falsch ist.

Bitte beachten Sie, dass Verfahren, die in ein Gerichtsverfahren münden können, nur noch in den "Südländern" Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen uneingeschränkt wahrgenommen werden können. Bei einer Gerichtsverhandlung ist meist die persönliche Anwesenheit erforderlich und wenn die Anfahrten zu lang sind, kann ich das nicht oder nur ausnahmsweise leisten. Kommen persönliche Empfehlungen aus anderen Bundesländern, werden diese Beauftragungen natürlich angenommen. Ebenso Neubeauftragungen von Altmandanten, egal wo der Wohnort ist. Verfahren, die nicht in ein Gerichtsverfahren münden (*), können wir deutschland- und weltweit annehmen. Das Büro ist so eingerichtet, das derartige Beratungen vollständig auf dem Postweg, telefonisch usw. abgewickelt werden können.

(*) Zum Beispiel, Antragsverfahren, Widerspruchsverfahren, Chanceneinschätzung, Bescheidüberprüfung, Stellungnahmen zu vorliegenden Gutachten, Rentenvorausberechnungen (wie kann in Zukunft verfahren werden, was ist zu beachten usw.), Erstberatung usw..