Rentenberater seit 1987

Bitte vor dem ersten Kontakt lesen

Bitte vor dem ersten Kontakt lesen

Die nachfolgenden Informationengelten gleichartig für den ersten Termin hier im Büro, oder für den ersten Kontakt der per Post nach einem Telefonat stattfindet.

Wir benötigen Ihre Unterlagen möglichst vollständig (auch sozusagen „zu viel“), auch ungeordnete Unterlagen, die Ihnen überflüssig erscheinen. Manchmal entdeckt der Fachmann auch in "unnötigen" Papieren noch hilfreiche Hinweise, die Sie selbst selten erkennen können.

Insbesondere werden Belege über die ren­ten­recht­lich bedeutsamen Zeiten (z.B. Arbeitszeiten, Schule, Studium, Krankheit, Arbeitslosigkeit usw.) benötigt. Wenn ein (ggf. auch älterer) Versiche­rungs­verlauf, eine Renteninformation oder Rentenauskunft vorhanden ist, bringen Sie Alles bitte mit. Liegen Ihnen schon Bescheide oder Urteile vor, (z.B. ablehnender Rentenbescheid, Bescheid über die Künstlersozialabgabe, Bescheide von Krankenkassen, Unfallrentenbescheid, Bescheid vom Versorgungsamt, Wider­spruchs­bescheide jeglicher Art, Sozialgerichtsurteile jeglicher Art usw.), bringen Sie auch diese Bescheide bzw. Urteile bitte mit. Sinngemäß gilt das auch dann, wenn kein persönlicher Termin stattfindet, sondern Alles auf dem Postweg, telefonisch usw. laufen soll.

Wenn das Rentenbüro für Sie gegenüber einem Versicherungsträger, einer Krankenkasse, dem Arbeitsamt, einem Gericht oder einer sonstigen Behörde auftreten soll, bringen Sie bitte Ihren Per­sonalausweis oder Reisepass, bei Rentenan­tragstellungen auch die Krankenversicherungskarte mit.

Bei Rentenantragstellungen werden außerdem die persönliche Steuer-Ident-Nummer, die Bankverbindung (Iban) von dem Konto wo später die Rente hin überwiesen werden soll und Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse (welche Krankenkasse von wann bis wann) benötigt. Soll es um eine Hinterbliebenenrente gehen, bringen Sie bitte zusätzlich den Sterbeschein mit.

Handelt es sich um eine Rente für hinterbliebene Geschiedene oder um eine Rente mit Versorgungsausgleich, bringen Sie neben den Ren­ten­un­ter­lagen bitte das Scheidungsurteil mit zugehörigem Schriftverkehr und den ursprünglichen (alten) Be­scheid des Ver­siche­rungs­trägers zum Versorgungsausgleich mit. Auch hier gilt: Besser zu viel Papiere mitbringen, als zu wenig. Im Rentenbüro wird dann herausgesucht, was tatsächlich benötigt wird.

Wenn Ihr Versicherungsverlauf Auslandszeiten, FRG-Zeiten oder Zeiten in der ehemaligen DDR enthält, bringen Sie bitte die ausländischen Arbeitsbescheinigungen, Bescheinigungen der Arbeitgeber, Arbeitsbuch, SV-Buch, Sozialversicherungsausweis, Evidenzkarten usw. ggf. auch Ihren Flüchtlingsausweis. Haben Sie schon Übersetzungen anfertigen lassen, bringen Sie bitte auch die Übersetzungen mit.

Geht es um eine Behindertensache, um die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente, Invaliditätsrente/Un­fall­rente oder eine Berufskrankheit, bringen Sie bitte Arztberichte, Kurberichte usw. mit. Außerdem wäre eine Aufstellung über die Ent­wick­lung Ihres Ge­samt­krank­heits­bildes / Unfallhergangs hilfreich.

Wenn Sie (schein-)selbständig sind bringen Sie bitte Ihre Lebens- oder Ren­­ten­ver­si­che­rungs­verträge und Ihre Versi­che­rungs­­num­mer von Deutschen Rentenversicherung (z.B. Schrift­verkehr, Belege über gezahlte Bei­trä­ge ggf. vom früheren Arbeitgeber) mit.

Soll Widerspruch eingelegt, oder Klage erhoben werden, wird das Datum des Eingangs bei Ihnen des betreffenden Dokuments benötigt. Entscheidend ist nicht das Datum an dem das betreffende Dokument ausgefertigt wurde, sondern wann Sie es erhalten haben. Eingangsdatum ist also das Datum des Poststempels vom Briefumschlag plus meist zwei Tage.